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DSGVO mit SIGN FOR COM - Double-Opt-In meistern

dsgvo
Juni 18, 2018

Mit dem SIGN FOR COM Kompetenz Team können Sie Ihre Daten im Rahmen der neuen Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform updaten.

Die Anforderungen an Datentransparenz steigen

Egal ob es sich um Datenerhebung, -verarbeitung, -verwaltung oder –löschung handelt, in allen Bereichen bringt die DSGVO erhebliche Veränderungen mit sich. Nutzer können künftig ihre personenbezogenen Daten deutlich besser kontrollieren. Durch die DSGVO ist ein gängiges Opt-Out-Verfahren nicht mehr gültig. Verbraucher müssen jetzt explizit ihre Einwilligung zur Datenerfassung durch eine eindeutig bestätigende Handlung erteilen. Verstöße gegen die Verordnung können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Bußen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des jährlichen Gesamtumsatzes dürfen in Zukunft verhängt werden. SIGN FOR COM hilft ihnen, teure Verstöße zu vermeiden.

Unternehmen müssen für mehr Sicherheit sorgen

Neben Transparenz sind Unternehmen zusätzlich dazu verpflichtet, einen angemessenen Sicherheitsstandard, für die ihnen überlassenen Daten zu garantieren. Insbesondere bei sensiblen Daten, wie Informationen zur persönlichen Gesundheit oder bei Minderjährigen, müssen Unternehmen darauf achten, eine Pseudonymisierung oder Verschlüsselung vor der weiteren Verarbeitung durchzuführen. Sollte es trotz dieser Maßnahmen zu einem Datenleck kommen, müssen Verbraucher innerhalb von 3 Tagen informiert werden.

Mit Double-Opt-In sind Sie auf der sicheren Seite

Damit Sie auch weiterhin online Ihre Interessenten und Kunden mit Informationen für Ihr Geschäft versorgen können, benötigen Sie das Einverständnis. Aus diesem Grund erfragen wir telefonisch das Opt-In für den weiteren telefonischen und schriftlichen Kontakt. Dies bietet die Basis für die Einverständnis-Einholung im „Double-Opt-In- Verfahren“. Anschließend erhält der Verbraucher eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst durch das Anklicken des Links wird der Verarbeitung der Daten zugestimmt. Mit der Einwilligungserklärung muss zusätzlich vermittelt werden, wie Nutzer diese widerrufen können. Denn eine einmal gegeben Zusage muss genauso einfach zurückgenommen werden können.

Unser Team bietet Ihnen auch Unterstützung hierbei an: In Form eines Mailings zur Double-Opt-In Einholung oder Sie nutzen die gewonnen Daten und übernehmen diesen Part selbst.

Was Sie bei der Einwilligungserklärung beachten müssen

Die Einwilligungserklärung muss den Betroffenen genau erklären, worauf er sich einlässt. Kurz gesagt, sie muss verständlich und transparent konzipiert werden. In ihr muss enthalten sein, welche personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, Postadresse etc.) verarbeitet werden, warum sie verarbeitet werden und wer sie verarbeitet. Sollten die gespeicherten Daten an Dritte weitergegeben werden, muss dies ebenfalls in der Einwilligungserklärung erläutert werden. Zusätzlich müssen Unternehmen die Verbraucher über ihre Rechte und insbesondere über das Widerrufsrecht aufklären. Zu beachten ist, dass Minderjährige nicht befugt sind, eine Einwilligungserklärung abzugeben. Bei jüngeren Kindern müssen Erziehungsberechtigte einwilligen. Verbraucher müssen außerdem ihre Einwilligung freiwillig abgeben und nicht dazu gezwungen werden (Kopplungsverbot). Sollte eine Einwilligung  an andere Leistungen gekoppelt sein, wird diese damit unwirksam. Neben dem Kopplungsverbot ist eine „Blanko-Einwilligung“ ebenfalls wirkungslos.

SIGN FOR COM steht Ihnen zur Seite

Wir bei SIGN FOR COM unterstützen Sie bei der richtigen Umsetzung der nach DSGVO vorgeschriebenen Maßnahmen. Als nationales und internationales Unternehmen für Dialogmarketing helfen wir Ihnen dabei einen Double-Opt-In-Prozess erfolgreich zu verwirklichen, um auch künftig den Dialog mit Ihren Kunden zu gewährleisten.
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Astrid Mader

Als internationale Projektmanagerin habe ich mich mit der Zeit auf den Geschäftsbereich in den nordischen Ländern fokussiert und betreue erfolgreich Kundenprojekte hauptsächlich aus dem IT-Security Bereich.